Wettkampfbestimmungen Zur Durchführung der Veranstaltung sind die Bestimmungen der DLO in Verbindung mit der Wettkampfordnung nach den Regeln der IAAF maßgebend. Außerdem ist die Wettkampfordnung für Volkslaufveranstaltungen zu Grunde zu legen.
Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Die Teilnahme ist freiwillig und geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Mit der Meldung erkennen die Teilnehmer den Haftungsausschluss gegenüber dem Veranstalter, den Sponsoren und Förderern, sowie deren Vertretern an.
Gesundheitszustand Die Teilnehmer erklären, für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert zu haben und körperlich gesund zu sein.
Laufen mit Kinderwagen oder Hund Eine Teilnahme an der Laufveranstaltung mit Kinderwagen/Babyjoggern ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist ebenfalls untersagt.
Datenschutz Mit der Anmeldung zur Teilnahme willigen die Teilnehmer in die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnanschrift, ggf. Verein, E-Mail- Adresse, Telefonnummer, Daten zur Zahlungsabwicklung) durch den Veranstalter ein. Die Daten werden ausschließlich für die Zahlungsabwicklung, Organisation und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Die Ergebnisse der Laufveranstaltung (Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) werden vom Veranstalter gespeichert und in Ergebnislisten zusammengefasst. Die Teilnehmerinnen stimmen der Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter in allen relevanten Medien zu. Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung zur nächsten Veranstaltung genutzt.
Fairness first! Wir stehen für fairen Wettkampf. Betrug in jeglicher Form wird nicht toleriert und führt zum Ausschluss vom Lauterlauf.
Naturschutz Beim Lauterlauf kommen die Teilnehmer in den Genuss einer idyllischen Landschaft und die Strecke führt zum Teil durch geschützte Gebiete. Das Wegwerfen von Trinkbehältern ist nur im Bereich der besonders gekennzeichneten Verpflegungsstellen erlaubt! Ansonsten ist das Wegwerfen von Trinkbehältern oder Müll auf der gesamten Strecke strengstens verboten!
Höhere Gewalt Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
SC Lauterach e.V.
TSV Hayingen e.V.